Page 18 - Broschüre zum 100-jährigen Jubiläum des Rathauses
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Werden aus gesehen) also auch Heiligenhaus, dem Kloster in Werden zinspflichtig und ab- hängig war.
Das Gebiet rund um Heiligenhaus wurde dann im 14. Jahrhundert Teil der Grafschaft Berg. 1365 erfolgte die Einteilung in Ämter. Heiligen- haus kam mit Velbert zum Amt Angermund mit dem Gerichtssitz (Landgericht) in Hom- berg. Zur gleichen Zeit erfolgte die Errichtung der Heiligenhauser Landwehr entlang der Be- siedlung des späteren Dorfes Heiligenhaus. 1390 wurde zum ersten Mal das „Heiligen- häuschen“, eine dem Heiligen Hubertus ge- weihte Kapelle am „hilinciweg“, urkundlich er- wähnt. Am ehemaligen Standort innerhalb der Landwehr (dem heutigen Kirchplatz) liegt zur Erinnerung an den kleinen Sakralbau im Bo- den eine Gedenkplatte verankert.
Anfang des 19. Jahrhundert teilt Napoleon das Herzogtum Berg in neue Verwaltungsbezirke nach französischem Muster ein. Velbert wur- de zur Municipalität (Stadtobrigkeit) erhoben.
Somit gehörte das Dorf Heiligenhaus und die Honschaften Tüschen, Oefte, Isenbügel, Het- terscheidt, Leubeck und Hasselbeck zu Vel- bert. Nach dem Wiener Kongress verlor das Herzogtum Berg unter der Herrschaft von Kö- nig Friedrich Wilhelm III. von Preußen seine Selbständigkeit und kam in den Preußischen Staatsverband ohne die Gebietsvereinigung zu ändern. Das erfolgte erst Jahrzehnte später.
Die in dieser Region gesiedelten Menschen lebten über Jahrhunderte von Ackerbau und Viehzucht. Die ersten Anfänge einer gewerb- lichen Tätigkeit galten der Spinnerei und We- berei. Im Zuge der Landübertragung aus der Landwehr siedelten sich Handwerker, Weber und „Arbeiter in Metall und Eisen“ an. Vielfach baute man an das Wohnhaus – meist Schie- ferhäuser - später erlesen schöne Fachwerk- bauten – zum Arbeiten eine „Schmett“ an, die von einem langen Schleppdach überdeckt war. Aber immer noch war Heiligenhaus kommu- nalpolitisch Velbert untergeordnet. Und das bis zum Jahre 1897. Ein Jahr, das in den Heili-
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